Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Niermann & Kelch Veranstaltungstechnik

Sascha Niermann, Grenzweg 25, 33397 Rietberg

                                                                                                                         (Stand: März 2009)

1. Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung, eines Auftrages / Vertrages vom jeweiligen Auftraggeber ausdrücklich anerkannt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen  wird bei jedem schriftlichen Vertrag hingewiesen. Die deutsche Sprache ist die Verhandlungssprache.

 

2. Beschreibung unserer Dienstleistung

 

Die jeweilige Dienstleistung und der Mietgegenstand sind schriftlich festzulegen.

 

3. Räumlichkeiten

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich soweit nicht anders vereinbart die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden wird 4 Stunden vor Beginn der Feier zwecks Aufbau der Technik für uns zugänglich zu machen und mindestens 1x16A/230V Stromversorgung (bei Großveranstaltungen 3x16A/400V) oder 3x32A/400V Kraftstrom bereitzustellen (CEE-Norm) .

 

4. Angebote

 

Angebotspreise sind generell keine Festpreise und können sich z.B. durch unerwarteten Mehraufwand noch am Tag der Veranstaltung verändern, dies ist dem Auftraggeber vor dem Aufbau mitzuteilen. Wenn nicht anders vereinbart sind Angebote 14 Tage gültig.

 

5. Preise

 

Der Kunde verpflichtet sich die Gage spätestens (es sei denn von uns anders vereinbart) am Veranstaltungstermin beglichen zu haben, im Regelfall jedoch 14 Tage vor Veranstaltung, und wurde dessen auch hingewiesen. Bei Barzahlung am Tag der Veransaltung muss die Gage vor dem Aufbau beglichen werden, ansonsten behalten wir uns das Recht vor den Auftrag kurzfristig zu stornieren. Alle Preise verstehen sich inkl. der deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Beträge bemessen sich grundsätzlich nach dem Aufwand (Größe, Dauer, Umfang) der Feier.

 

6. Aufträge und Zahlungsbedingungen

 

Aufträge werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Wird unsere Auftragsbestätigung von dem Kunden bestätigt, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Wurden keine anderen Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart, ist der gesamte Betrag spätestens am Tag der Veranstaltung oder wie in der Auftragsbestätigung  vor der Veranstaltung  zu den beschriebenen Bedingungen zu begleichen.

 

7. Storno seitens des Kunden/Auftraggebers/Mieter

 

Bei Stornierung eines rechtsgültigen Auftrags/Vertrages durch den Kunden/Auftraggeber/Mieter bis zwei  Wochen vor dem Veranstaltungstermin/Vermietung, behalten wir uns das Recht der Berechnung eines Verdienstausfalls in Höhe von 30% des Bruttobetrages  vor. Danach werden 50% des Bruttobetrages als Verdienstausfall berechnet.

 

8. Storno eines Veranstaltungstermins unsererseits

 

Bei einem nicht anwesen der Firma Niermann & Kelch Veranstaltungstechnik  fallen auf den Auftraggeber keine Kosten zurück. Bereits Angezahlte Beträge an die Firma Niermann & Kelch Veranstaltungstechnik werden dem Kunden/Auftraggeber/Mieter wieder ausbezahlt. Bei der Stornierung eines rechtsgültigen Auftrages/Vertrages, bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin durch die Firma Niermann & Kelch Veranstaltungstechnik, verpflichtet sich die Firma Niermann & Kelch Veranstaltungstechnik die entstandenen Mehrkosten für einen gleichwertigen Ersatz zu übernehmen. Diese Kosten dürfen den gesamten Auftragswert für diesen bestimmten Veranstaltungstermin nicht übersteigen. Regressansprüche durch einen eventuellen Verdienstausfall durch die Firma Niermann & Kelch Veranstaltungstechnik bestehen ausdrücklich mit der Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.

 

9. Eigentumsvorbehalt

 

Gemietete und geliehene Geräte/Technik  bleiben unser Eigentum. Gemietete Geräte/Technik ist nicht an Dritte weiterzugeben. Zerstörte, defekte Geräte/Technik durch eigenverschulden des Auftraggebers/Kunden/Mieters sind von dem Auftraggeber/Kunden/Mieter zu begleichen. Ist eine Reparatur des Gerätes/Technik unmöglich, ist dies zu ersetzen.

 

10. Haftung

 

Der Kunde/Auftraggeber/Mieter erklärt mit dem Unterzeichnen des Mietvertrags/ der Auftragsbestätigung, die Geräte/Technik  in einem äußerlich und technisch einwandfreien Zustand erhalten zu haben und haftet für alle an den Geräten/Technik entstandenen Schäden. Der Mieter benutzt alle Geräte auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Firma Niermann & Kelch Veranstaltungstechnik haftet nicht für Verdienstausfälle, die auf eine mangelnde Funktion oder Ausfall eines Mietgegenstands oder ähnliches zurückzuführen sind. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Auftraggeber/Veranstalter.

 

11. GEMA und GEZ

 

Der Mieter oder Auftraggeber einer jeder Veranstaltung erklärt mit dem Unterzeichnen des jeweiligen Auftrags/Vertrags, sämtliche anfallenden Gebühren entrichtet zu haben, sowie die Veranstaltung bei den zuständigen Behörden, soweit Notwendigkeit dafür besteht, angemeldet zu haben. Dieses betrifft insbesondere GEMA/GEZ, die Anmeldung mit Bestätigung bei den jeweiligen städtischen und kommunalen Ämtern und die Erfüllung derer Auflagen.

 

12. Datenschutzerklärung

 

Der Kunde/Auftraggeber/Mieter ist damit einverstanden, dass sämtliche Daten  die den Vertrag betreffen gespeichert werden dürfen. Diese Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Über Gagen, Angebote und Mietpreise ist Stillschweigen zu wahren.